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Coronavirus
Informationen für Schleswig-Holstein

© Thomas Frey / dpa

Hinweise für Reisende

Datum 28.06.2021

Das müssen Reisende beachten.

Liebe Reisende,

Schleswig-Holstein heißt Sie als Ein- und Rückreisende herzlich willkommen.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gelten auch in diesem Jahr für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten bestimmte Regelungen. Auf dieser Seite erhalten Sie dazu einen kurzen Überblick und wichtige Links zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums mit weiterführenden Informationen. Zudem erhalten Sie einen Überblick, was bei touristischen Übernachtungen in Schleswig-Holstein zu beachten ist.

Einreise aus ausländischen Risikogebieten

Reisen Sie aus dem Ausland nach Schleswig-Holstein ein, sollten Sie sich vor Reiseantritt online auf der Seite des RKI informieren, ob das Land, in dem sie sich befinden, aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft wird. Die aktuellen Risikogebiete sowie Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete des RKI sind hier online zu finden.

Wenn Sie sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie grundsätzlich am Anmeldeverfahren teilnehmen, über einen negativen Corona-Test verfügen und sich nach Ihrer Einreise zehn Tage (bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet 14 Tage) in Quarantäne begeben (eine Verkürzung der Quarantäne ist unter bestimmten Bedingungen möglich). Für Virusvarianten-Gebiete gilt zudem ein Beförderungsverbot für Beförderer des Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehrs.

Weiterführende Infos für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten

link Informationen für Reisende

link Häufige Fragen und Antworten

link Multilingual information

Reisen ins Ausland

Welche Regelungen jeweils für die Einreise in ausländische Gebiete gelten, wird von den einzelnen Staaten jeweils selbst festgelegt. Generell wird Reisenden empfohlen, sich dazu vor Einreise auf https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit über die Einreisebedingungen zu informieren . Auch im Ausland sind selbstverständlich die AHA+L einzuhalten. Von der Einreise in Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete wird dringend abgeraten.

Touristische Beherbergungen in Schleswig-Holstein

Reisen Sie aus dem Inland (aus Schleswig-Holstein oder einem anderen Bundesland) oder aus dem Ausland nach Schleswig-Holstein ein und möchten in Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben in Schleswig-Holstein übernachten, müssen Sie vor der Anreise einen Corona-Test machen und bei Anreise einen negativen Testnachweis vorlegen. Das Testergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein. Am dritten Tag nach der Anreise müssen neue Nachweise vorgelegt werden, wobei der Test auch unter Aufsicht des Personals vor Ort durchgeführt werden darf.

Informationen zu Teststationen finden Sie zum Beispiel hier.
Vollständig Geimpfte (grundsätzlich zwei Impfungen und mindestens 14 Tage Abstand zur zweiten Impfung) und Genesene müssen keinen negativen Test vorlegen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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