Zentrale Abschlussprüfungen - Informationen aus dem Bildungsministeriuum

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Besondere Regelungen ESA + MSA 2023.pdf
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Elternbrief vom 7.10.22

Der Herbst ist ein zweiter Frühling, in dem jedes Blatt eine Blume ist.“

 

Albert Camus (französischer Schriftsteller und Philosoph)

 

 

 

Liebe Eltern,

 

das Schuljahr 2022/2023 ist bisher relativ „normal“ verlaufen, auch wenn natürlich einige Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte von Quarantäne- und Isolationszeiten betroffen gewesen sind. Unsere Lernplattform itslearning erweist sich in dieser Hinsicht als ein wertvolles Lehr- und Lerninstrument, um keine vermeidbaren Wissensrückstände entstehen zu lassen. In diesem Zusammenhang soll jedoch noch einmal betont werden, dass die Nutzung von itslearning kein gleichwertiger Ersatz zum Präsenzunterricht ist und den vollen Umfang des Unterrichts in der Schule nicht abdeckt.

 

Weitere schöne Erlebnisse und Events haben den ersten Teil des Schuljahres 2022/2023 geprägt und bereichert wie z.B. die großartige Einschulungsfeier, das wunderschöne Sommerfest und unsere Nominierung zum Deutschen Schulpreis 2022 einschließlich Berlinfahrt. Es ist und bleibt viel los!

 

Nun sind aber erst einmal Herbstferien, in denen das gesamte Schulteam zur Ruhe kommen kann und soll, um sich zu erholen und den Herbst in seiner bunten Vielfalt zu genießen.

 

Pünktlich zum Ferienstart haben wir noch wichtige Informationen aus dem Bildungsministerium erhalten, die ich Ihnen gerne mitteilen möchte. In erster Linie wird auf den Wegfall des Schnupfenplans sowie die Relevanz von Energiesparen in Schulen hingewiesen.

 

 

 

Schulinformation aus Anlass der Herbstferien 2022

 

Kurz vor Beginn der Herbstferien soll noch einmal der aktuelle Umgang mit der Pandemie angesichts der neuen Rechtslage betrachtet und der Blick auf die Zeit nach den Ferien gerichtet werden.

 

Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue bundesrechtliche Vorgaben für CoronaSchutzmaßnahmen. Für die Situation an den Schulen in Schleswig-Holstein ergeben sich daraus zunächst keine Änderungen. Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass die Immunität durch Impfungen und/oder durchgemachte SARS-CoV-2-lnfektionen deutlich zugenommen hat. Zugleich sind die Risiken für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV2-lnfektion und unter den aktuell zirkulierenden Virusvarianten deutlich gesunken. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind die Risiken gering. Von schweren Krankheitsverläufen sind vielmehr vorrangig hochaltrige Menschen betroffen. Trotz alledem ist weiterhin ein umsichtiges, von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägtes Verhalten geboten, auch weil sich die Situation im Falle des Auftretens weiterer Variante des SARSCoV-2 Virus ändern kann.

 

 Konkret gelten in Schulen aktuell folgende Regelungen:

 

 - Hygieneempfehlungen

 

Es gelten die grundlegenden Maßnahmen wie das regelmäßige Lüften sowie das sorgfältige und regelmäßige Händewaschen.

 

- Richtiges Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen

 

Grundsätzlich gilt: Kinder, die akut erkrankt sind, gehören nicht in die Schule. Es ist eine Entscheidung der Eltern, ob und wann sie ihre Kinder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt vorstellen, und es ist Entscheidung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, ob und ggf. welche Diagnostik sie veranlassen. Ein „Schnupfenplan“ ist daneben nicht erforderlich. Werden der Schule SARS-CoV-2-lnfektionen bei Schulangehörigen bekannt, gilt auch weiterhin, dass die Anzahl der Fälle im Corona-Dashboard gemeldet wird.

 

- Mund-Nasen-Bedeckung

 

Es bleibt an den Schulen bei den bisherigen Regelungen. Grundsätzlich hat sich die Mund-Nasenbedeckung (MNB) während der Pandemie als besonders wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Ungeachtet der hohen Anforderungen, die nach dem neuen Infektionsschutzgesetz für die Anordnung einer MNB-Pflicht besteht, gilt: Es ist weiterhin möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine MNB zu tragen. Auch an dieser Stelle sind im Miteinander während des Schulalltags in besonderem Maße Rücksichtnahme und verständnisvolle Kommunikation gefordert.

 

- Vulnerable Personen

 

… Schülerinnen und Schüler, die zum Schulbesuch besondere Schutzvorkehrungen benötigen, weil sie selbst einer besonders vulnerablen Gruppe angehören, müssen sie dies durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest nachweisen. Die Schule wird dann aufgrund der jeweils individuell erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Erlasses entscheiden, welche Schritte ergriffen werden.

 

- Schutzimpfungen

 

Impfungen stellen weiterhin die wichtigste Schutzmaßnahme dar. Die Möglichkeit zur Anforderung mobiler Impfteams wird in Absprache mit dem Gesundheitsministerium verlängert. Die Impfteams stehen nach derzeitigem Stand für Anfahrten an Schulstandorten noch bis Ende November zur Verfügung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlungen angekündigt, die sich auf die adaptierten Impfstoffe bezieht. Sobald die aktualisierte Empfehlung veröffentlicht ist, erhalten die Schulen, die Impfteams anfordern können, weitere Informationen zu den sich daraus ergebenden erweiterten Möglichkeiten bei den Impfungen am Schulstandort.

 

Anmerkung der Schulleitung: Abfragen und Gespräche haben ergeben, dass derzeitig der Bedarf bzw. der Wunsch der Eltern in dieser Hinsicht kaum besteht und somit kein mobiles Impfteam angefordert worden ist.

 

Sollte sich die Risikolage im Laufe der Herbst-/Winterzeit 2022/23 grundlegend ändern, wird die Landesregierung nach Rücksprache mit dem Expertenrat neu bewerten und über weitere Schutzmaßnahmen entscheiden, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes möglich sind. Über dann ggf. nötige Änderungen im Vorgehen würden wir die Schulen rechtzeitig informieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schulen mit dem eingeübten Standardschutz und den möglichen Ausbauszenarien für alle relevanten Situationen der Pandemieentwicklung vorbereitet sind, dass aber aktuell in den Schulen ein größtmögliches Maß an Normalität gilt.

 

Neben dem Stand des aktuellen Pandemiegeschehens ist auch weiterhin die Frage der Energieversorgung für die Gesellschaft und damit auch für die Schule ein Thema. Den Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung bei der Vermittlung der Grundlagen und des richtigen Verhaltens in dieser Situation zu. Zur Unterstützung erhalten die Schulen ein Informationsblatt zum Energiesparen in Schulen, das sie bitte gerne verwenden sollen, z. B. indem sie es in den Unterrichtsräumen aushängen. …

 

 

 

Nach diesen umfangreichen, aber wichtigen Informationen wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern schöne und erholsame Herbstferien. Genießen Sie die (hoffentlich) goldenen Herbsttage bei langen Spaziergängen oder anderen freudvollen Aktivitäten.

 

Liebe Grüße und beste Gesundheit

 

Rainer Bülck

 

Elternbrief vom 15.8.22

Die eingegebene Route enthält Verkehrsstörungen. Die Route wird neu berechnet.“

 

Navigationssystem

 


 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

sicherlich genießen Sie und genießt ihr noch die Sommerferien und nutzen / nutzt sie zur Erholung, zur Entspannung und zum „Warmlaufen“ für das neue Schuljahr 2022/2023. 

 

Ich war in den Sommerferien mit meiner Familie mit dem Auto Richtung Süden unterwegs und wurde wiederholt von meinem Navi mit den oben zitierten Aussagen konfrontiert. Zahlreiche Verkehrsstörungen auf den Autobahnen aufgrund von Baustellen, Staus oder Unfällen traten auf und stets wurden Routen neu berechnet. Hilfreich und sinnvoll, aber manchmal auch äußerst nervig!  In diesen Augenblicken wurden mir immer wieder unsere letzten drei Schuljahre sowie unser gemeinsamer schulischer Alltag ins Gedächtnis gerufen.

 

Das Schuljahr 2019/2020 war teilweise, das Schuljahr 2020/2021 vollständig und das Schuljahr 2021/2022 überwiegend geprägt von der Coronapandemie. „Verkehrsstörungen“ und „neue Routenberechnungen“ fanden durchgehend statt in Form von neuen, ständig wechselnden Hygieneregeln und Infektionsschutzmaßnahmen (Kohortenregel, Maskenpflicht, Testpflicht, Impfangebote, AHA+L-Regeln etc.). Hilfreich und sinnvoll, aber manchmal auch äußerst nervig! J Erfreulicherweise wurden diese offiziellen und schulinternen Entscheidungen und Vorgaben stets gewissenhaft von allen Beteiligten eingehalten und umgesetzt und somit der Coronapandemie bisher erfolgreich begegnet.

 

Auch das neue Schuljahr 2022/2023 wird noch von einigen coronabedingten Einflüssen und Einschränkungen sowie der notwendigen Gewissenhaftigkeit und Flexibilität geprägt sein.

 

Die Aufgabe der Landesregierung sowie der Schulen wird es nach wie vor sein, die coronabedingten Risiken im schulischen Kontext so klein und überschaubar wie möglich zu halten.

 

Alle an Schule beteiligten Personen können versichert sein, dass die Gemeinschaftsschule Harksheide diese Aufgabe auch zukünftig sehr ernst nehmen wird und das Wohl der Schülerinnen und Schüler, sowohl in gesundheitlicher als auch in schulischer Hinsicht, stets oberste Priorität besitzt.

 

Als weitere „Verkehrsstörung“ kam auch noch der Krieg in der Ukraine hinzu, den alle Mitglieder der Schulgemeinschaft fassungslos miterleben und zutiefst verurteilen. Unsere volle Solidarität gilt insbesondere unseren 17 ukrainischen Mitschülerinnen und Mitschülern und ihren Familien sowie unserer ukrainischen Kollegin Frau Mikulska.

 

Nach diesen einleitenden Worten möchte ich nun kurz darstellen, wie das neue Schuljahr 2022/2023 gemäß den aktuellen Vorgaben des Bildungsministeriums bis auf Weiteres ablaufen wird:

 

1.
Vorab: Alle Maßnahmen setzen weiterhin ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler voraus! Die letzten Schuljahre haben jedoch gezeigt, dass die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bereit und in der Lage ist, äußerst verantwortungsvoll und umsichtig zu handeln.

 

2.
Der Schulunterricht und der Schulbetrieb finden regulär statt. Es gibt einen „normalen“ Stundenplan mit „normalen“ Unterrichts- und Pausenzeiten. Alle Fächer werden unterrichtet und bewertet.

 

3.
Der offizielle Schnupfenplan hat weiterhin Bestand und kann in der aktuellen ministeriellen Fassung auf der Schulhomepage nachgelesen werden, mit der Bitte um genaue Beachtung.

 

4.
Für mit Corona infizierte Personen besteht eine Absonderungspflicht, Kontaktpersonen können dagegen weiter am Schulleben teilhaben.

 

5.
Hygieneregeln zum Infektionsschutz, d.h. die sogenannten AHA+L-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmasken + Lüften) haben weiterhin höchste Priorität und werden noch einmal mit allen Schülerinnen und Schülern intensiv besprochen. Der Lüftungsplan gilt weiterhin für Schulen (Faustformel: alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten).

 

6.
Es besteht keine Maskenpflicht (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, sogenannte OP-Masken), jedoch ist das freiwillige Tragen von Masken, insbesondere in Innenräumen, weiterhin möglich und empfehlenswert.

 

7.
Die Ganztagsbetreuung und der Ganztagsbetrieb (Lernzeit, Förderkurse, AGs etc.) finden „normal“ statt.

 

8.
Im Rahmen des gültigen Infektionsschutzgesetzes ist es durchaus vorstellbar, dass im Herbst oder Winter gegebenenfalls neue Infektionsschutzmaßnahmen und/oder schulinterne Hygieneregeln (wieder) eingeführt werden müssen (Maskenpflicht, Testpflicht, Anpassung des schulinternen Hygienekonzeptes etc.). Die Landesregierung bzw. das Bildungsministerium werden uns und Sie rechtzeitig darüber informieren.

 

9.
Wenn Schülerinnen, Schüler oder Familienangehörige im Hausverband zur Risikogruppe mit einem klar erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören, muss für eine Befreiung vom Präsenzunterricht ein Unterrichtsbefreiungsantrag über die Klassenleitung bei der Schulleitung gestellt und bewilligt werden (Beurlaubungserlass). Eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung muss vorgelegt werden, um eine Befreiung vom Präsenzunterricht zu erwirken. In diesen Fällen wird Distanzunterricht mit verbindlichen Absprachen (Beschulungsvereinbarung) erteilt bzw. individuelle Maßnahmen ergriffen, die jedoch nicht den regulären Präsenzunterricht ersetzen können.

 

Nach diesen umfangreichen, aber wichtigen Informationen wünsche ich Ihnen und euch noch einige schöne und erholsame Sommerferientage, mit möglichst wenig „Verkehrsstörungen“ bei der Rückreise, sowie natürlich beste Gesundheit!

 

Liebe Grüße

 

Rainer Bülck